2. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
1. Leistungen von Agroforstsystemen zu honorieren und sich für eine Förderfähigkeit von Agroforstsystemen noch in der aktuellen Förderperiode der derzeitigen
GAP einzusetzen und dabei unter anderem Folgendes zu beachten:
a) Agroforstsysteme als förderfähige Landnutzungssysteme in die aktuelle
Förderkulisse der 1. Säule der GAP als Maßnahme der „Flächennutzung im
Umweltinteresse“ (Greening) gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr.
1307/2013 aufzunehmen;
b) die Bundesländer bestmöglich bei der Umsetzung von Agroforstsystemen
im Förderrahmen der 2. Säule zu unterstützen, indem sie für Investitionsbeihilfen gemäß Artikel 23 (mit Bezug auf Artikel 21) der Verordnung (EU)
Nr. 1305/2013 und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) gemäß
Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 in Verbindung mit Maßnahme 8.2 und unter Berücksichtigung von Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) 640/2014 berücksichtigt werden;
c) sich im Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK)
für die Aufnahme von Agroforstwirtschaft als Fördertatbestand im GAKRahmenplan auszusprechen;
2. sich auf europäischer Eben für eine Aufnahme und Förderung von Agroforstsystemen in die künftige GAP einzusetzen;
3. Agroforstsysteme in den zukünftigen Nationalen Strategieplan von Deutschland
aufzunehmen und zu honorieren;
4. für eine klare Definition von Agroforstsystemen zu sorgen, die Rechtssicherheit
schafft und Unklarheiten abbaut;
5. Lösungen aufzuzeigen, wie Agroforstwirschaftsflächen in ihrer Gesamtheit als
ein eigenes förderfähiges Anbausystem anerkannt werden können, so dass eine
Förderfähigkeit des gesamten Systems (einschließlich der Gehölzkomponente)
sowohl über die 1. als auch die 2. Säule der GAP gegeben ist;
6. Hemmnisse bei der Etablierung von Agroforstsystemen abzubauen mit dem
Zweck,
a) die Umtriebszeitbeschränkung bei Gehölzen in Agroforstsystemen aufzuheben (wie es z. B. bei Kurzumtriebsplantagen notwendig ist);
b) die Umbruchszeitbeschränkung von Ackerland in Agroforstsystemen aufzuheben und ein Nutzungs- und Rückumwandlungsrecht zu gewähren;
c) Agroforstsysteme und deren Bewirtschaftung an Gewässerrandstreifen zu
ermöglichen;
7. Agroforstsysteme als pflanzenbauliches Werkzeug der Ackerbaustrategie anzuerkennen und dort explizit zu benennen, um die fachlichen und produktionsbedingten Handlungsfelder Boden, Kulturpflanzenvielfalt, Biodiversität, Klimaschutz und Klimaanpassung zu berücksichtigen;
8. Agroforstwirtschaft in die landwirtschaftliche Offizialberatung aufzunehmen;
9. sich dafür einzusetzen, dass zukünftig in der Berufs- und Hochschulausbildung
Agroforstsysteme berücksichtigt werden;
10. agroforstliche Forschung und Wissenstransfer mit dem Ziel auszubauen, nachhaltige Agroforstsysteme zu etablieren.
Begründung:
Die Landwirtschaft in Deutschland steht gegenwärtig vor der großen Herausforderung, sich an den Klimawandel anzupassen, die Biodiversität zu fördern und weiterhin Versorgungssicherheit, Produktivität und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Um das zu erreichen, müssen dringen neue Agroforstsysteme entstehen. Für eine erfolgreiche Etablierung und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen stehen
Landwirtinnen und Landwirten jedoch noch häufig vor erheblichen Hindernissen, wodurch die Agroforstwirtschaft derzeit nicht als pflanzenbauliche Methode zur Erreichung klima- und umweltpolitischer Ziele eingesetzt werden kann. Dieser Antrag soll das ändern.