Leon Reinhardt Bundestagspräsidium
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Beiträge von Leon Reinhardt

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Manfred Klausbrück

    Deutscher BundestagDrucksache 3/055
    3. Wahlperiode08.04.2021


    Beschlussempfehlung

    des Präsidialausschusses


    zum dem Gesetzentwurf...

    - Drucksachen 3/010


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 – Ersetzung des Wortes Rasse und Ergänzung zum Schutz gegen gruppenbezogene Menschenwürdeverletzungen)


    A. Beratungsverlauf

    Aussprache: Union, SPD und FDP

    B. Lösung

    keine


    Ablehnung des Gesetzentwurfes mit den Stimmen der Fraktionen der FDP, SPD, und Union.


    C. Alternativen

    Annahme des Gesetzentwurfes


    D. Kosten

    Siehe Anlage des Gesetzentwurfes.


    Beschlussempfehlung

    Der Bundestag wolle beschließen,

    den Gesetzentwurf abzulehnen.


    Berlin, den 08.04.2021


    Der Präsidialausschuss

    Dr. Benjamin Weiß

    Deutscher BundestagDrucksache 3/054
    3. Wahlperiode

    08.04.2021


    Beschlussempfehlung

    des Präsidialausschusses


    zum dem Gesetzentwurf...

    - Drucksachen 3/045


    Entwurf einer Änderung des Versicherungsteuergesetz


    A. Beratungsverlauf

    Aussprache Union

    B. Lösung

    keine

    Annahme des Gesetzentwurfes mit den Stimmen der Fraktion der Union bei Enthaltung von FDP- und SPD-Fraktion


    C. Alternativen

    Ablehnung der Beschlussempfehlung


    D. Kosten

    Siehe Anlage des Gesetzentwurfes.


    Beschlussempfehlung

    Der Bundestag wolle beschließen,

    den Gesetzentwurf anzunehmen.


    Berlin, den 08.04.2021


    Der Präsidialausschuss

    Dr. Benjamin Weiß

    Deutscher Bundestag Drucksache 3/053
    3. Wahlperiode
    08.04.2021


    Beschlussempfehlung

    des Präsidialausschusses


    zum dem Gesetzentwurf...

    - Drucksachen 3/044


    Entwurf einer Änderung des Solidaritätszuschlagsgesetz


    A. Beratungsverlauf

    Aussprache FDP

    B. Lösung

    keine

    Annahme des Gesetzentwurfes mit den Stimmen der Fraktionen der FDP, Union und SPD


    C. Alternativen

    Ablehnung der Beschlussempfehlung


    D. Kosten

    Siehe Anlage des Gesetzentwurfes.


    Beschlussempfehlung

    Der Bundestag wolle beschließen,

    den Gesetzentwurf anzunehmen.


    Berlin, den 08.04.2021


    Der Präsidialausschuss

    Dr. Benjamin Weiß

    772-deutscher-bundestag-png

    3. Wahlperiode



    Tagesordnung

    Stand: 31.03.2021



    7. Sitzung des Deutschen Bundestages

    am Donnerstag, den 01.04.2020, 20:30 Uhr



    So.1. Befragung der Bundesregierung



    60 Minuten

    So.2. Antrag der Fraktion der SPD mit dem Thema "Nachhaltiger Schutz für Klima und Umwelt"
    60 MinutenDS 3/039: Nachhaltiger Schutz für Klima und Umwelt [SPD]

    So.3. Antrag der Fraktion der SPD mit dem Thema "Rassismus und Rechtsextremismus in Deutschland bekämpfen"





    60 MinutenDS 3/040:Rassismus und Rechtsextremismus in Deutschland bekämpfen [SPD]

    So.4. Antrag der Bundesregierung mit dem Thema "Einsetzung eines Richterwahlausschusses"



    60 MinutenDS 3/041: Antrag auf Einsetzung eines Richterwahlausschusses [BReg]
    So.5. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE für das Amt eines Richters am Bundesgerichtshof
    ohne AusspracheDS 3/014: Wahlvorschlag Bundesrichter Chalamet
    So.6. Antrag der Bundesregierung mit dem Thema "Änderung des §5 der GOBT"







    60 MinutenDS 3/043: Änderung des § 5 der GOBT [BReg]

    So.7. Überweisungen zweier GesetzentwürfeÜberweisungsvorschlag:

    Präsidialausschuss (beide)
    ohne AusspracheDS 3/044 Entwurf einer Änderung des Solidaritätszuschlagsgesetz und DS 3/045 Entwurf einer Änderung des Versicherungsteuergesetz





    Berlin, den 31. März 2021




    Dr. Benjamin Weiß

    Präsident des Deutschen Bundestages

    Antwort der Bundesregierung:


    1. Antwort: Ja, die beteiligten Soldatinnen und Soldaten sind fristgemäß nach Deutschland
    zurückgekehrt. Wie bereits in ihrer Frage beschrieben, das Mandat endete Ende Dezember,
    indem die Bundesregierung dieses nicht mehr verlängern ließ. Allerdings plant die
    Bundesregierung sich wahrscheinlich auch am nachfolgenden Programm UNITAMS zu
    beteiligen, auf welche Weise ist noch zu klären.
    2. Antwort: Ja, die Bundesregierung hält die Verlängerung des Mandates für notwendig und
    arbeitet daran.
    3. Antwort: Ja, die Bundesregierung hält die Verlängerung des Mandates für notwendig und
    arbeitet daran.
    4. Antwort: Ja, die Bundesregierung hält die Verlängerung des Mandates für notwendig und
    arbeitet daran.
    5. Antwort: Sie meinen höchstwahrscheinlich, den mangelnden Schutz unserer Soldatinnen und
    Soldaten im Nah- bzw. Nächstbereich, dieser wird in der Tat sehr schwer zu überwinden und
    auch noch die nächsten Regierungen fordern. Was man bisher sagen kann, es gibt im Moment
    unterschiedliche Ideen, wie man das lösen könnte, beide sind aber nicht optimal.
    Erstens für die Abwehr von Drohnen der Klasse 1 (bis zu 150 Kg) gibt es in der Truppe Militärs
    die es für sinnvoll erachten den Boxer mit Granatmaschinenwaffen (40mm) zu bestücken, wobei
    hier die Schnelligkeit der Drohnen zum Problem werden könnte. Zweitens zum Schutz vor
    größeren Drohnen, Flugzeugen etc. sind Lenkflugkörper unterschiedlicher Reichweiten auf
    gepanzerten Fahrzeugen denkbar, wobei die zukünftig stärkere Ausrichtung auf die Bündnis
    Verteidigung in Europa berücksichtigt werden muss. Zudem wäre auch einen „MantisGeschützturm“ auf einem Boxerfahrzeug zu montieren denkbar, wobei hier das Problem wäre,
    dass jener Geschützturm vermutlich erstmal nur aus dem Stand und dann mit
    Stabilisierungshilfen ausgerüstet Feuern könnte, bis eine neue Software entwickelt bzw. eine
    Neuentwicklung des Geschützturmes zustande käme.

    Deutscher BundestagDrucksache 3/XX
    3. Wahlperiode06.03.2021


    Kleine Anfrage

    der Fraktion SPD


    Kleine Anfrage zur Verteidigungspolitik der Bundesregierung


    Wir machen uns Sorgen, denn vom BMVg kam keine Mitteilung, dass unsere Soldaten nach Ende des Mandat für UNAMID nach Deutschland zurück gekehrt sind. Des weiteren fragen wir uns ob die Bundesregierung plant einige Einsätze die bald auslaufen zu verlängern.

    Unsere letzte Frage bezieht sich auf eine aktuelle Fähigkeitslücke. Wir wollen wissen wie diese geschlossen werden soll.



    Wir fragen die Bundesregierung:



    1. Sind die Deutschen Soldaten von der Mission UNAMID bereits zurück in Deutschland? Das Mandat UNAMID lief Ende Dezember 2020 aus.

    2. Plant die Bundesregierung das Mandat UNMISS zu verlängern?

    3. Plant die Bundesregierung das Mandat für See Guardian zu verlängern?

    4. Plant die Bundesregierung das Mandat für den Anti IS Einsatz im Irak zu verlängern?

    5. Wie möchte das BMVg die Fähigkeitslücke im Bereich Flugabwehr stärken?




    Berlin, den 06.03.2021


    Dr. h.c. Florian Schmidt und SPD-Fraktion

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    Deutscher BundestagDrucksache 3/040
    3. Wahlperiode27.03.2021


    Antrag

    der Fraktion der SPD


    Rassismus und Rechtsextremismus in Deutschland bekämpfen


    Der Bundestag wolle beschließen:


    Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,


    1. die möglichen organisatorischen oder anderweitigen Vernetzungen rassistischer und/oder extrem rechter Gewalttäter grundsätzlich in den Blick zu nehmen und bei entsprechenden Delikten den Organisationszusammenhang zu berücksichtigen sowie regelmäßige und verpflichtende Fortbildungen für alle mit diesen Themen befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden des Bundes durchzuführen;

    2. organisatorische Zusammenschlüsse, in denen mit Versatzstücken extrem rechter Ideologie agiert wird, Waffen gesammelt und so genannte „Feindlisten“ angelegt werden, als organisatorische Kerne eines potenziellen Terrors von rechts ernst zu nehmen und in Absprache mit den Bundesländern alle auf diesen Listen genannten Personen umgehend zu informieren;

    3. die Sicherheitsbehörden des Bundes zu einer gegenüber den Strafverfolgungsbehörden proaktiven Offenlegung von Quellen zu verpflichten, die im Zusammenhang mit rechtsterroristischen Ermittlungen eine Rolle spielen;

    4. eine unabhängige wissenschaftliche Beobachtungsstelle zu den Themen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus einzurichten, die die Entwicklungen in diesen Bereichen sozialwissenschaftlich analysiert und dem Bundestag regelmäßig Bericht erstattet




    Begründung:


    Wir stellen mit Besorgnis fest, dass der Rechtsterrorismus in Deutschland eine lange Geschichte hat, als Bedrohung bislang aber oft nicht ernst genommen wurde. Mit der „Gruppe Freital“ (2015), der „Oldschool Society“ (2017), „Revolution Chemnitz“ (2018) und der „Gruppe S.“ (2020) wurden rechtsterroristische Vereinigungen, die rassistische Morde zur Umsetzung ihrer Ideologie geplant hatten, durch die Behörden aufgedeckt. Jedoch kommt es in einer größeren Zahl von Verdachtsfällen immer wieder zu Bagatellisierungen. Von der Gruppe „Nordkreuz“ wurden Waffen gehortet und Feindlisten von Personen angelegt, die im Falle eines Bürgerkrieges zu „beseitigen“ seien. Nazigruppen wie „Nordadler“, „Nordic Devision“, „Weisse Wölfe Terrorcrew“, „The Aryans“ u. a. horten Waffen und fallen durch eine hohe Gewaltbereitschaft auf. Sprengstoffanschläge wie der auf eine Moschee in Dresden 2016, auf den S-Bahnhof in Hamburg-Veddel 2018, aber auch der Anschlag eines Autofahrers auf eine Gruppe von Migrant*innen in der Silvesternacht 2018 in Bottrop sind Ausdruck einer rechten Militanz, die die Schwelle zum Terror längst überschritten hat.





    Dr. h.c. Florian Schmidt und Fraktion

    Deutscher BundestagDrucksache 3/039
    3. Wahlperiode27.03.2021


    Antrag

    der Fraktion der SPD


    Nachhaltiger Schutz für Klima und Umwelt


    Der Bundestag wolle beschließen:


    Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf,


    – sich dafür einzusetzen, die EU-Politikbereiche sowie die dazugehörige EU-Finanzierung noch stärker an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen auszurichten;

    – sich im Einklang mit den Beschlüssen der UN-Klimakonferenzen und unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Folgenabschätzung der EU-Kommission, insbesondere im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und für das Sozialsystem, bis Ende des Jahres 2020 für die von der EU-Kommission vorgeschlagene Erhöhung des EU-Klimaziels (Nationality Determined Contributions – NDC) für 2030 auf 50 bis 55 Prozent einzusetzen, wenn dabei eine faire Verteilung der Lasten innerhalb Europas gewährleistet wird;

    – die EU-Kommission dabei zu unterstützen, neben der Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien die Ausweitung des Europäischen Emissionshandels auf neue Sektoren zu prüfen. Gleichzeitig sollen die intergouvernementalen Gespräche mit anderen europäischen Staaten zur Verknüpfung nationaler CO2-Bepreisungsmechanismen in den Sektoren Verkehr und Wärme intensiviert werden;

    – zu prüfen, inwiefern der deutsche Beitrag an der internationalen Klimafinanzierung zur Einhaltung internationaler Klimafinanzierungszusagen gesteigert werden kann und dabei auch zu prüfen, inwieweit ein noch weiter gehendes Engagement Deutschlands für den internationalen Waldschutz einen effizienten Beitrag zum Klimaschutz leisten kann;

    – einen verstärkten Schwerpunkt auf „Clean Mobility“ (saubere Mobilität) zu setzen. Dies beinhaltet sowohl Investitionen und die Förderung von klimaschonenden Technologien in Form von alternativen, CO2-armen/-freien Kraftstoffen und Antrieben als auch eine effizientere Gestaltung der Verkehrssysteme;

    – sich für einen internationalen Rechtsrahmen gegen die Vermüllung der Meere, insbesondere durch Kunststoffabfälle, und zum Schutz der Meere einzusetzen;– den Einsatz nachwachsender Rohstoffe und von Recyclingbaustoffen zu fördern und diese insbesondere bei öffentlichen Bauvorhaben vorrangig zu verwenden;

    – land- und forstwirtschaftliche Anbaumethoden praxistauglich weiterzuentwickeln, die die nachhaltige Produktivität steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an Klimaveränderungen, extreme Wetterereignisse und andere Katastrophen erhöhen, die Flächeninanspruchnahme minimieren sowie die Bodenqualität schrittweise verbessern und diese Erkenntnisse im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere mit den am wenigsten entwickelten Ländern, zu teilen;

    – Investitionen in die ländliche Infrastruktur, in die Agrar- und Ernährungsforschung, in landwirtschaftliche Management- und Beratungsdienste und in die Technologieentwicklung zu erhöhen;

    – die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen sowie Nutz- und Haustieren und ihren wildlebenden Artverwandten zu bewahren sowie für eine ressourcenschonende Lebensmittel- und Rohstoffproduktion die heimische Land- und Forstwirtschaft bei Maßnahmen des Umweltschutzes, insbesondere zum Schutz des Wassers, des Bodens, des Klimas und der Artenvielfalt, als Partner zu begreifen;

    – für eine effizientere und ressourcenschonendere Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln die digitale Infrastruktur im ländlichen Raum weiter auszubauen, um die mit der Digitalisierung verbundenen Möglichkeiten noch stärker nutzbar zu machen;– sich für den Schutz, den Erhalt und die nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen national und international einsetzen;

    – zur Anpassung an klimatische Veränderungen und vor dem Hintergrund der vielfältigen und hohen Nutzungsansprüche an unsere Süßwasserressourcen Rahmenbedingungen für einen schonenderen Umgang mit unseren Wasserressourcen im europäischen Dialog zu erarbeiten und verstärkt auf den Wasserrückhalt in der Fläche zu setzen;– gemeinsam mit den Ländern die Kommunen im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes dabei zu unterstützen, ihre Abwasserentsorgung nachhaltig und effizient weiterzuentwickeln, mit dem Ziel, u. a. Medikamentenrückstände im Abwasser deutlich zu reduzieren und soweit wie möglich zu vermeiden;

    – sich weiterhin dafür einzusetzen, internationale Meeresschutzgebiete zu etablieren, um die marine Artenvielfalt zu bewahren;

    – den vielfältigen negativen Einflüssen auf die Biodiversität entgegenzuwirken und sich damit für eine Trendumkehr beim Status der Biodiversität einzusetzen;– den Insektenschutz mit konkreten Maßnahmen praxistauglich und gemeinsam mit den Betroffenen umzusetzen;



    Begründung:

    Der Klimawandel – der bereits heute auch in Deutschland spürbar ist – und seine Folgen zählen zu den größten globalen Problemen unserer Zeit und stellen eine zentrale

    Herausforderung für die nachhaltige Entwicklung dar. Um den Klimawandel aufzuhalten oder gar zu stoppen, sind viele Stellschrauben vorhanden. An einer dieser vielen Stellschrauben möchten wir mit diesem Antrag ansetzen.


    Dr. h.c. Florian Schmidt und Fraktion

    772-deutscher-bundestag-png

    3. Wahlperiode



    Tagesordnung

    Stand: 25.03.2021



    6. Sitzung des Deutschen Bundestages

    am Samstag, den 27.03.2021, 20:00 Uhr



    Sa.1. Wahlvorschlag der SPD-Fraktion für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten



    ohne AusspracheDS 3/038 Wahlvorschlag | Bundestagsvizepräsident | SPD-Fraktion
    Sa.2. Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Thema "Finzanzierung Seenotorganisationen im Mittelmeerraum"
    60 MinutenDS 3/028: Finanzierung Seenotorganisationen im Mittelmeerraum [CDU/CSU]
    Sa.3. Antrag der SPD-Fraktion mit dem Titel "Aufnahme von Geflüchteten"
    60 MinutenDS 3/036: Antrag zur Aufnahme von Geflüchteten [SPD]
    Sa.4. Antrag der FDP-Fraktion zum Entzug des Mandates von Prof. Ben Hagen
    60 MinutenDS 3/037: Antrag auf Entziehung des Mandates von Ben Hagen [FDP]




    Berlin, den 25. März 2021


    Dr. Benjamin Weiß

    Präsident des Deutschen Bundestages

    772-deutscher-bundestag-png

    3. Wahlperiode



    Tagesordnung

    Stand: 18.03.2021



    5. Sitzung des Deutschen Bundestages

    am Sonntag, den 21.03.2020, 20:00 Uhr



    So.1. Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion zum Thema "Abwechslung des Sitzungsvorstandes bei Bundestagssitzungen"
    60 MinutenDS 3/026: Entschließungsantrag zur Abwechslung des Sitzungsvorstandes bei Bundestagssitzungen [CDU/CSU]
    So.2. Antrag der Fraktion der SPD mit dem Thema "Agroforstwirtschaft fördern"
    60 MinutenDS 3/032: Antrag Agroforstwirtschaft fördern [SPD]
    So.3. Antrag der Fraktion der SPD mit dem Thema "Fluglärm vermindern - Schutz für Menschen in Flughafenregionen"

    60 MinutenDS 3/033: Fluglärm vermindern - Schutz für Menschen in Flughafenregionen [SPD]
    So.4. Antrag der SPD-Fraktion mit dem Thema "Unterstützung einer Friedenslösung für Bergkarabach"
    60 MinutenDS 3/034: Antrag zur Unterstützung einer Friedenslösung für Bergkarabach [SPD]
    So.5. Befragung der Bundesregierung
    60 Minuten
    So.6. Wahl eines Bundestagsvizepräsidenten (CDU/CSU-Fraktion)

    ohne AusspracheDS 3/029: Wahlvorschlag der CDU/CSU zum Bundestagsvizepräsidenten
    So.7. Zweite Lesung und Schlussabstimmung der DS 3/019: Gesetzesänderung im Reservistengesetz zur Altersbegrenzung für ReservistenBeschlussempfehlung des Verteidigunsausschusses
    60 MinutenDS 3/019: Gesetzesänderung im Reservistengesetz zur Altersbegrenzung für Reservisten [BReg]
    So.8. Zweite Lesung und Schlussabstimmung der DS 3/024: Entwurf eines Gesetzes zur PflanzengesundheitBeschlussempfehlung des Umweltausschusses
    60 Minuten.DS 3/024: Entwurf eines Gesetzes zur Pflanzengesundheit [BReg]





    Berlin, den 18. März 2021




    Dr. Benjamin Weiß

    Präsident des Deutschen Bundestages

    Deutscher BundestagDrucksache 3/034
    3. Wahlperiode17.03.2021


    Antrag

    der Fraktion der SPD


    Unterstützung einer Friedenslösung für Bergkarabach



    Der Bundestag wolle beschließen:

    Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:


    1. den Zugang humanitärer Organisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Roten Halbmond nach Bergkarabach einzufordern, diplomatisch zu begleiten und weiterhin für eine schnelle und angemessene Nothilfe Sorge zu tragen;

    2. sich gegenüber den Konfliktparteien für die Einhaltung des Waffenstillstandes, die Einhaltung der Menschenrechte und den zügigen Austausch von Kriegsgefangenen und Gefallenen einzusetzen;

    3. unter Federführung der Minsk-Gruppe der OSZE gemäß den Madrider Prinzipien zeitnah an einem dauerhaft friedenssichernden Rechtsstatus der Region Bergkarabach mitzuarbeiten, der gemäß den Prinzipen der Helsinki-Schlussakte ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der dort lebenden Menschen ermöglicht;

    4. alle externen Akteure, insbesondere Russland und die Türkei, aufzurufen, sich für eine solche verhandelte politische Lösung und den Erhalt des Waffenstillstands einzusetzen sowie die entsandten Friedenstruppen bzw. die Beteiligung am Zentrum zur Überwachung des Waffenstillstands nur in den Grenzen des Mandats zur Sicherung des Waffenstillstands einzusetzen;

    5. sich für eine unabhängige Untersuchung von Kriegsverbrechen einzusetzen;

    6. sich gegenüber internationalen Partnern dafür einzusetzen, dass allen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen aus der Region Bergkarabach und den umliegenden Provinzen das Recht auf Rückkehr in ihre angestammte Heimat ermöglicht und ein Leben in Sicherheit gewährt wird;

    7. durch Bildung und Aufklärung sowie die Unterstützung möglichst niedrigschwelliger zivilgesellschaftlicher Kontakte ein friedliches Zusammenleben von Armeniern und Aserbaidschanern zu fördern;

    8. Armeniens Transformations- und Reformprozess weiterhin zu unterstützen;

    9. zu prüfen, inwiefern die EU in der Lage ist, einen Wiederaufbaufonds für das gesamte Konfliktgebiet aufzulegen, um die zivile Infrastruktur, die im Krieg 1991 bis 1994 und 2020 zerstört wurde, wiederherzustellen. Das Wiederaufbauprogramm wird gekoppelt an konkrete Reformen in den Bereichen Demokratieförderung, Korruptionsbekämpfung und Minderheitenschutz. Dies ermöglicht auch eine Rückkehr der Binnenvertriebenen in Aserbaidschan, die Herstellung von Wirtschaftsverbindungen gemäß Moskauer Erklärung und bringt Aussicht auf eine „Friedensdividende“ für alle Konfliktparteien. Da die EU sowohl mit Armenien als auch mit Aserbaidschan über Partnerschaftsabkommen und die Östliche Partnerschaft verbunden ist, kann ein mögliches EU-Engagement auf einer großen Bandbreite – wie zum Beispiel humanitäre Hilfe, Wiederaufbau, Stabilisierung, Kulturgutschutz, Ergänzung der Anstrengungen der OSZE, vertrauensbildende Maßnahmen, Versöhnung, Mediation zwischen Bevölkerungsteilen – erfolgen;

    10. sich für die Freiheit der Religionsausübung einzusetzen und die jahrhundertealte kulturelle und religiöse Vielfalt in der Region zu schützen und für die Zukunft zu erhalten;

    11. sich im direkten Dialog und im internationalen Rahmen dafür einzusetzen, dass der Schutz der häufig über 1000 Jahre alten armenisch-christlichen Klöster und Kirchen gewährleistet wird und der ggf. notwendige Wiederaufbau der historisch bedeutsamen religiösen Denkmäler beider Religionen angemessen unterstützt wird.





    Begründung:


    Deutschland muss bereit sein, gemeinsam mit den Partnern in der Europäischen Union, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und den Vereinten Nationen einer nachhaltigen Friedenslösung zwischen Armenien und Aserbaidschan stärkeres Engagement zu widmen. Denn sowohl mit Armenien als auch mit Aserbaidschan sind Deutschland und die EU als Partner im Rahmen der Östlichen Partnerschaft verbunden. Die Stabilität unserer europäischen Nachbarschaft ist im Hinblick auf politische, wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit auch für Deutschland von hohem Interesse. Deshalb sollte Deutschland sich noch stärker als in der Vergangenheit engagieren, um Wege zu einer dauerhaften und friedlichen Lösung der Bergkarabach-Frage zu finden und so langfristig zur Verankerung einer stabilen Sicherheits- und Friedensordnung im südlichen Kaukasus beitragen.





    Dr. h.c. Florian Schmidt und Fraktion

    Deutscher BundestagDrucksache 3/033
    3. Wahlperiode17.03.2021


    Antrag

    des Abgeordneten Dr. Benjamin Weiß und der Fraktion der SPD


    Fluglärm vermindern - Schutz für Menschen in Flughafenregionen



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. anzuerkennen, dass die Lärmwirkungsforschung seit dem Jahr 2007 neue Erkenntnisse von einer Qualität und einem Umfang erbracht hat, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit umgehend eine Anpassung des Fluglärmschutzkonzepts zwingend erforderlich machen;

    2. die direkte und indirekte umweltschädliche Subventionierung des Luftverkehrs zu beenden, um die Incentivierung des Fliegens durch subventionierte Billigpreise abzustellen und um ein der Klimawirkung angemessenes Preisverhältnis zwischen Flug- und Bahntickets herzustellen;

    3. auf eine Verschärfung des Europäischen Emissionshandels und damit auf einen angemessenen Preis für die Klimawirkung des Luftverkehrs hinzuwirken;

    4. darauf hinzuwirken, dass Flughafenbetreiber von ihren Kunden, den Fluggesellschaften, kostendeckende Start- und Landeentgelte verlangen, dass die Subventionierung der Flughäfen entsprechend den EU- „Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Fluggesellschaften“ im Jahr 2024 beendet wird und zu verhindern, dass dieses Datum auf EU-Ebene nach hinten verschoben wird;

    5. ein Flughafen-Standortkonzept vorzulegen, das durch die Steuerungsmöglichkeiten des Raumordnungsgesetzes und der Bundesverkehrswegeplanung untermauert wird und dabei das Trennungsgebot des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 50 BImSchG) beachtet, nach dem schutzbedürftige Nutzungen wie Wohngebiete von störenden, wie Flughäfen räumlich zu trennen sind und die weitere Ausgestaltung der Flughafenlandschaft entsprechend lärm- und luftschadstoffverträglicher steuert;

    6. ein neues Verkehrslärmschutzpaket vorzulegen, in dem für Fluglärm ein ehrgeiziges Lärmminderungsziel formuliert und dessen Erreichung mit verpflichtenden Maßnahmen hinterlegt wird;

    7. durch die geeignete Ausgestaltung der Luftverkehrsteuer und der Flughafenentgelte dafür Sorge zu tragen, dass sich der Betrieb von weniger lautem Fluggerät und treibhausgas- sowie luftschadstoffreduziertes Fliegen entscheidend bezahlt machen;

    8. weiterhin Forschungsbemühungen um leiseres Fluggerät, leisere Flugverfahren und andere lärmreduzierende Techniken und Verfahren zu fördern, diese scharf abzugrenzen gegenüber Forschungsfeldern, die der allgemeinen Kostensenkung oder Kapazitätssteigerung dienen, und diese mit geeigneten Instrumenten zu kombinieren, die einer zügigen Anwendung der erbrachten Ergebnisse in der Praxis Vorschub leisten;

    9. die Schwellen, ab denen Fluglärm im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie kartiert werden muss, auf 45 Dezibel am Tag und 40 Dezibel in der Nacht rechtsverbindlich abzusenken;

    10. ein ausgereiftes Konzept zur Steuerung der Siedlungsentwicklung im Umfeld der Flughäfen zu entwickeln, damit Städte und Gemeinden nicht weiter an die Flughäfen heranwachsen und zugleich angemessene Kompensationen für die in ihrer kommunalen Planungshoheit eingeschränkten Orte vorzusehen;







    Begründung:


    Im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierung des Fluglärmgesetzes, die alle 10 Jahre erfolgen muss, wird die gesamte Fluglärmproblematik auf die Tagesordnung gehoben. Der Bericht der Bundesregierung wurde mit beträchtlicher Verspätung im Jahr 2018 vorgelegt, die darin enthaltenen Verbesserungsvorschläge harren noch ihrer Umsetzung. Es ist aber offensichtlich, dass eine Novellierung des Fluglärmgesetzes allein in keiner Weise ausreicht, um die Fluglärmprobleme in Deutschland zu bewältigen. Dafür wird ein umfassendes Lärmschutzkonzept benötigt. Eine Umfrage des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2018 hat ergeben, dass sich 42 % der Menschen in Deutschland durch Fluglärm belästigt fühlen. Der Flugbetrieb gehört damit nach dem Straßenverkehr und noch vor dem Schienenverkehr, zu den größten Lärmverursachern des Landes. Fluglärm wird wegen seiner Eigenheiten als besonders belastend empfunden. Der Lärm entsteht über den Köpfen der Menschen, man kann ihm nicht entkommen, auch nicht im Hinterhaus oder im Innenhof. Für den Außenbereich und die Gärten gibt es, anders als beim Straßen- oder Schienenlärm, wo beispielsweise Einhausungen oder Lärmschutzwände entlang der Verkehrswege Erleichterung bringen können, keinerlei Schutz. Bei gleicher durchschnittlicher Lärmbelastung hat Fluglärm im Vergleich zu anderen Umgebungslärmquellen die umfangreichsten gesundheitlichen Auswirkungen (Umweltbundesamt, WHO-Leitlinien für Umgebungslärm, Lärmfachliche Bewertung, 2019, S.17). Ab einer gewissen Intensität gefährdet Fluglärm erwiesenermaßen die menschliche Gesundheit. Aufgrund neuer Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung hat die WHO im Jahr 2018 die Schwelle, ab der Fluglärm gesundheitsgefährdend ist, in ihren Leitlinien für Umgebungslärm deutlich nach unten korrigiert. Hier wird das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit berührt, dem muss bei der Regulierung von Fluglärm Rechnung getragen werden. Um diesen untragbaren Zustand zu verbessern, haben wir diesen Antrag eingereicht.






    Dr. h.c. Florian Schmidt und Fraktion

    2. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:


    1. Leistungen von Agroforstsystemen zu honorieren und sich für eine Förderfähigkeit von Agroforstsystemen noch in der aktuellen Förderperiode der derzeitigen

    GAP einzusetzen und dabei unter anderem Folgendes zu beachten:

    a) Agroforstsysteme als förderfähige Landnutzungssysteme in die aktuelle

    Förderkulisse der 1. Säule der GAP als Maßnahme der „Flächennutzung im

    Umweltinteresse“ (Greening) gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr.

    1307/2013 aufzunehmen;

    b) die Bundesländer bestmöglich bei der Umsetzung von Agroforstsystemen

    im Förderrahmen der 2. Säule zu unterstützen, indem sie für Investitionsbeihilfen gemäß Artikel 23 (mit Bezug auf Artikel 21) der Verordnung (EU)

    Nr. 1305/2013 und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) gemäß

    Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 in Verbindung mit Maßnahme 8.2 und unter Berücksichtigung von Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) 640/2014 berücksichtigt werden;

    c) sich im Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK)

    für die Aufnahme von Agroforstwirtschaft als Fördertatbestand im GAKRahmenplan auszusprechen;

    2. sich auf europäischer Eben für eine Aufnahme und Förderung von Agroforstsystemen in die künftige GAP einzusetzen;

    3. Agroforstsysteme in den zukünftigen Nationalen Strategieplan von Deutschland

    aufzunehmen und zu honorieren;

    4. für eine klare Definition von Agroforstsystemen zu sorgen, die Rechtssicherheit

    schafft und Unklarheiten abbaut;

    5. Lösungen aufzuzeigen, wie Agroforstwirschaftsflächen in ihrer Gesamtheit als

    ein eigenes förderfähiges Anbausystem anerkannt werden können, so dass eine

    Förderfähigkeit des gesamten Systems (einschließlich der Gehölzkomponente)

    sowohl über die 1. als auch die 2. Säule der GAP gegeben ist;

    6. Hemmnisse bei der Etablierung von Agroforstsystemen abzubauen mit dem

    Zweck,

    a) die Umtriebszeitbeschränkung bei Gehölzen in Agroforstsystemen aufzuheben (wie es z. B. bei Kurzumtriebsplantagen notwendig ist);

    b) die Umbruchszeitbeschränkung von Ackerland in Agroforstsystemen aufzuheben und ein Nutzungs- und Rückumwandlungsrecht zu gewähren;

    c) Agroforstsysteme und deren Bewirtschaftung an Gewässerrandstreifen zu

    ermöglichen;

    7. Agroforstsysteme als pflanzenbauliches Werkzeug der Ackerbaustrategie anzuerkennen und dort explizit zu benennen, um die fachlichen und produktionsbedingten Handlungsfelder Boden, Kulturpflanzenvielfalt, Biodiversität, Klimaschutz und Klimaanpassung zu berücksichtigen;

    8. Agroforstwirtschaft in die landwirtschaftliche Offizialberatung aufzunehmen;

    9. sich dafür einzusetzen, dass zukünftig in der Berufs- und Hochschulausbildung

    Agroforstsysteme berücksichtigt werden;

    10. agroforstliche Forschung und Wissenstransfer mit dem Ziel auszubauen, nachhaltige Agroforstsysteme zu etablieren.




    Begründung:


    Die Landwirtschaft in Deutschland steht gegenwärtig vor der großen Herausforderung, sich an den Klimawandel anzupassen, die Biodiversität zu fördern und weiterhin Versorgungssicherheit, Produktivität und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Um das zu erreichen, müssen dringen neue Agroforstsysteme entstehen. Für eine erfolgreiche Etablierung und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen stehen

    Landwirtinnen und Landwirten jedoch noch häufig vor erheblichen Hindernissen, wodurch die Agroforstwirtschaft derzeit nicht als pflanzenbauliche Methode zur Erreichung klima- und umweltpolitischer Ziele eingesetzt werden kann. Dieser Antrag soll das ändern.

    Dr. h.c. Florian Schmidt und Fraktion